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AGB Hotelvermittlung

AGB Hotelvermittlung

1. Stellung von Rehmann Ferienimmobilien

1.1 Rehmann Ferienimmobilien vermittelt Verträge über touristische Leistungen wie Ferienhäuser, Hotelunterkünfte, Apartments und andere Dienstleistungen. Daher fungiert Rehmann Ferienimmobilien als Vermittler, nicht als Reiseveranstalter der Angebote. Die Erfüllung des jeweiligen Vertrages gehört nicht zu den Leistungen von Rehmann Ferienimmobilien.

1.2. Rehmann Ferienimmobilien haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung der jeweiligen Leistung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes, nicht jedoch für die Erbringung der Leistung. 

1.3 Die Rechte und Pflichten von Rehmann Ferienimmobilien ergeben sich nicht aus den reiserechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 651a ff BGB), sondern aus den gesetzlichen Vorschriften  über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB).

2. Buchungsablauf

2.1 Durch die Äußerung seines Buchungswunsches per Email bietet der Kunde Rehmann Ferienimmobilien den Abschluss eines Vertrages an. Rehmann Ferienimmobilien nimmt den Vertrag im Auftrag des Hotels durch die Buchungsbestätigung an. 

2.2 Der Kunde hat nach Buchung in der Regel innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Der komplette Betrag ist ist entweder vor Reiseantritt oder bei Anreise zu zahlen. (siehe Email/Buchungsbestätigung).

2.3  Rehmam Ferienimmobilien hat das Recht Buchungswünsche ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 

3. Zahlungsverzug

3.1 Rehmann Ferienimmobilien tritt hinsichtlich der Zahlungen des Kunden und bezüglich der Rücktrittskosten als Inkassobevollmächtigter des Hotels auf. Sollte die An- oder Restzahlung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingehen, behält sich Rehmann Ferienimmobilien das Recht vor, die Buchung nach erfolgloser Fristsetzung namens und in Vollmacht des Hotels dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.  Die geleisteten Anzahlungen gelten in dem Fall als Stornogebühr. 

3.3 Bitte informieren Sie uns, sollte es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Überweisung der Anzahlung geben. Eine Stornierung aufgrund von unterlassenen Zahlungen ist immer nur das letzte Mittel.

4. Stornierung durch das Hotel

In dem Fall, dass der Vertrag von Seiten des Hotels geändert oder gekündigt werden muss, z.B. aufgrund von höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen, wird der Kunde sobald wie möglich von Rehmann Ferienimmobilien oder dem Hotel hierüber informiert und es wird eine gleichwertige Alternative gesucht. Wenn die Alternative vom Kunden nicht akzeptiert wird, wird der angezahlte Betrag zurückerstattet.

5. Stornierung durch den Kunden

5.1  Kündigungen durch den Kunden können nur schriftlich per Email, Fax oder Brief erfolgen. Als Tag der Kündigung gilt immer der Zugang beim Vermieter. Die Stornogebühren betragen in der Regel bis 60 Tage vor Reiseantritt in Höhe der geleisteten Anzahlung. Danach 80% des Gesamtbetrages. Abweichungen davon werden in der Buchungsbestätigung vermerkt.

5.2 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

6. Objektbeschreibung

Die Fotos und Beschreibungen stellen in der Regel den tatsächlichen Zustand der jeweiligen Hotels dar. Aufgrund von Renovierungen, Neuausstattungen oder anderen Umständen kann es in Ausnahmefällen zu Abweichungen kommen. Hierfür übernimmt Rehmann Ferienimmobilien keine Verantwortung. 

7. Pflichten des Kunden

7.5. Der Kunde hat die Pflicht, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

8.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die Vermittlertätigkeit zwischen dem Kunden und Rehmann Ferienimmobilien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen Rehmann Ferienimmobilien aus dem Vermittlungs-verhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz verklagen.

8.2 Der Gerichtsstand bezüglich des Unterbringungsvertrages mit dem Hotel ist der Geschäftssitz des Hotels, in der Regel Ibiza.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.

Stand 5.2.12

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Die hier angebotenen Leistungen werden durch Vermieter, Verwalter und andere Dienstleister auf Ibiza erbracht. 
Rehmann Ferienimmobilien ist lediglich der Vermittler der Leistungen. In den angegeben Preisen sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.