Mietbedingungen
1) Gegenstand des Mietvertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung des Hauses „gemäß Beschreibung und Fotos“ auf Ibiza.
2) Zustandekommen des Mietvertrages
Vor Abschluss des Vertrages, bestätigt der Vermieter die Verfügbarkeit. Wenn das Mietobjekt verfügbar ist, teilt der Mieter dem Vermieter seinen Buchungswunsch per Email, schriftlich oder auch fernmündlich mit und leistet eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises. (Abweichungen hiervon siehe Email/Buchungsbestätigung) Ein bindender Vertrag kommt aber erst dann zustande, wenn der Vermieter oder Vermittler eine Buchungsbestätigung an den Mieter geschickt hat. Buchungen von Personen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert. Der Vermieter hat das Recht Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die Bezahlung des kompletten Mietbetrages und dafür, dass alle Mitbewohner des Hauses die vorliegenden Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.
3) Bezahlung
Die komplette Rechnung muss spätestens 6 Wochen (Abweichungen hiervon siehe Email/Buchungsbestätigung) vor Mietbeginn bezahlt sein. Sollte dies nicht geschehen, so hat der Vermieter das Recht, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall werden die § 7 erwähnten Stornogebühren fällig. Bei Buchungen weniger als 12 Wochen vor Reiseantritt wird der komplette Mietbetrag bereits bei Buchung fällig.
4) Der Preis
Der Preis ist in Euro und beinhaltet in der Regel Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung. Den genauen Mietpreis entnehmen Sie bitte dem Emailangebot.
5) Mietkaution
Eine Mietkaution von € ......,- (siehe Email/Buchungsbestätigung) ist fällig um evtl. durch den Mieter verursachte Schäden, Telefonkosten , Reinigungskosten abzudecken, die aufgrund unakzeptabler Verschmutzung des Hauses herrühren. Bitte erkundigen Sie sich, was akzeptabel ist und was nicht. Wenn mehr Personen als angemeldet in der Finca wohnen, wird für jede unangemeldete Person ein Zuschlag von € 350,-/Woche erhoben, der von der Mietkaution abgezogen wird. Die Mietkaution leisten Sie, in dem Sie den Betrag auf unser Konto überweisen. Die Kaution wird innerhalb einer Woche nach Mietende zurückerstattet. (Abweichungen hiervon, siehe Email)
6) Kündigung oder Vertragsänderungen durch den Vermieter
In dem unwahrscheinlichen Fall, das der Vertrag von Seiten des Vermieters geändert oder gekündigt werden muss, wird der Kunde sobald wie möglich vom Vermieter hierüber informiert und es wird eine gleichwertige Alternative gesucht. Wenn die Alternative vom Mieter nicht akzeptiert wird, wird der angezahlte Betrag zurückerstattet.
7) Kündigung durch den Mieter
Kündigungen durch den Mieter können nur schriftlich per Email, Fax oder Brief erfolgen. Der Tag der Kündigung ist immer das Eintreffen der Kündigung beim Vermieter. Bei Kündigungen durch den Mieter verfällt die Anzahlung. Bei Kündigung, weniger als 10 Wochen vor Reiseantritt, oder bei Kündigung aufgrund von nicht geleisteten Zahlungen durch den Mieter, wird der komplette Reisepreis fällig. Sollte das Haus in dem stornierten Zeitraum anderweitig vermietet werden, so erhält der Mieter in der Regel den Mietrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück.
8) Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die Pflicht, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
9) Objektbeschreibung
Die Fotos und Beschreibungen der Häuser stellen in der Regel den tatsächlichen Zustand der jeweiligen Mietobjekte dar. Aufgrund von Renovierungen, Neuausstattungen der Häuser oder anderen Umständen kann es in Ausnahmefällen zu Abweichungen kommen. Hierfür übernimmt Vermieter keine Verantwortung. Grundsätzlich versucht der Vermieter oder Vermittler den Interessenten so objektiv wie möglich über Aussehen, Zustand und Lage eines Objektes zu informieren.
10) Anzahl Personen im Haus
Es dürfen nur die Personen das gemietete Objekt bewohnen, die schriftlich angemeldet wurden. Es dürfen nicht mehr Personen das gemietete Objekt bewohnen als in der Beschreibung der Objekte angegeben. Ausnahme sind Kinder unter 2 Jahren, oder wenn eine schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter oder Vermittler vorliegt. Der Vermieter oder seine Vertreter vor Ort haben das Recht, bei Zuwiderhandlung den Vertrag aufzulösen und die Gruppe aus dem Objekt zu verweisen oder einen Aufschlag zu verlangen.
11) Zugang zum Haus durch den Vermieter
Dem Vermieter oder seinen Vertretern vor Ort muss jeder Zeit der Zugang zum Mietobjekt gewährt werden.
12) Ankunft und Abreise
Check in ist immer ab 16:00 am Anreisetag und Check Out bis 10:00 am Abreisetag, außer es wird etwas anderes schriftlich vereinbart. Anreise nach 22:00 ist nur in Ausnahmefällen möglich.
In der Regel gilt: Wenn das Haus am Tag Ihrer Anreise, bzw. Abreise nicht an andere Gäste vermietet ist, kann esauch früher bezogen werden, bzw. später verlassen werden. Meistens besteht die Möglichkeit, das Gepäck schon während der Reinigung ins Haus zu stellen.
13) Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt, außer es liegt eine schriftliche Genehmigung durch den Vermieter vor. Werden in Ausnahmefällen Haustiere erlaubt, wird eine zusätzliche Mietkaution fällig.
14) Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit all seinen Möbeln, Ausstattung und Anlagen im gleichen Zustand zu übergeben, in dem er es vorgefunden hat. Das gilt auch für den Grad der Sauberkeit. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden oder Verluste, die während seines Aufenthaltes entstehen und ist verpflichtet, entsprechend Schadenersatz zu leisten.
15) Beschwerden
In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der Mieter Mängel am Objekt findet, muss der Mieter unverzüglich Kontakt mit dem Vermieter oder einem seiner Vertreter vor Ort aufnehmen. Der Vermieter wird dann angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Mangel zu beheben. Sollte der Mangel nicht zur Zufriedenheit des Mieter behoben werden sein, muss der Mieter innerhalb von 7 Tagen schriftlich Beschwerde bei Vermieter, oder seinen Vertretern vor Ort einreichen. Wenn der Mieter das Mietobjekt vor Ablauf der Mietperiode ohne Genehmigung von Vermieter oder seiner Vertreter vor Ort verlässt, verliert er seinen Anspruch auf Schadenersatz.
16) Pflichten und Verantwortung des Vermieters
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für den Tod oder Verletzung des Mieters oder einer der angemeldeten Personen, außer wenn direktes Verschulden nachgewiesen werden kann. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Störungen des Mietablaufs, die durch höhere Gewalt entstehen. Sollte das Objekt aufgrund von höherer Gewalt nicht wie vereinbart zur Verfügung stehen, so erhält der Mieter einen Teil des gezahlten Betrages, anteilig berechnet für die Tage, in denen das Objekt nicht zur Verfügung stand, zurückerstattet.
Der Vermieter übernimmt weder Verantwortung für Störungen oder plötzlich auftretende Schäden an technischen Anlagen im Haus wie Pumpen, Boilern, Swimmingpool Filter Systemen, etc. noch für Leistungsstörungen bei öffentlichen Versorgern wie Wasser-, Strom-oder Gaslieferanten.
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Lärm oder andere Störungen, die außerhalb des Mietobjektes verursacht werden und die außerhalb der Kontrolle Vermieters liegen.
Wenn möglich versucht der Vermieter oder seine Vertreter vor Ort, auftretenden Störungen in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.
17) Reinigung
Das Objekt wird vor Beginn der Mietfrist gereinigt und muß in besenreinem Zustand am Ende der Mietfrist übergeben werden. Das Geschirr muß abgewaschen sein und der Müll entsorgt sein.
Gegebenenfalls werden Kosten für die Endreinigung fällig. (siehe Bestätigung per Email)
18) Verhalten während der Mietfrist
Die Person, die im Mietvertrag erwähnt ist, ist verantwortlich für ein angemessenes Verhalten aller Bewohner des Hauses während der Mietdauer. Falls der Mieter oder die anderen im Mietobjekt wohnenden Personen sich während der Mietdauer nicht angemessen verhalten, so hat der Vermieter das Recht, die Mieter des Hauses zu verweisen. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht zurückerstattet.
19) Personal
Das Haus wird in einem gereinigtem Zustand übergeben. Während der Mietdauer ist der Mieter für die Reinigung des Mietobjektes verantwortlich. Während der Mietdauer kann ein zusätzlicher Reinigungsdienst vermittelt werden. Hierbei entsteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Reinigungsdienstleister. Der Vermieter oder Vermittler übernimmt für die Leistungen des vermittelten Reinigungsdienstleisters keine Verantwortung. Die gilt auch für alle anderen vermittelten Dienstleistungen.
20) Bettwäsche
Bettwäsche ist in den Leistungen enthalten, aber es wird empfohlen, eigene Strandtücher mitzubringen. Normalerweise wird die Bettwäsche einmal pro Woche gewechselt. Häufigeres Wechseln der Bettwäsche kann gegen Aufpreis erfolgen.
21) Swimming Pools
Die Pools werden in der Regel während der Wintermonate geschlossen. Wenn Sie in diesem Zeitraum das Haus mieten möchten, informieren Sie sich bitte, ob der Pool zur Verfügung steht. Falls Poolheizung zur Verfügung steht und auch ausdrücklich gewünscht wird, kann sie gegen Aufpreis aktiviert werden.
22) Foto und Film/Videoaufnahmen
Fotos, Film- und Videoaufnahmen mit kommerziellem Hintergrund, die im Mietobjekt oder auf dem Grundstück des Mietobjektes aufgenommen wurden, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch Vermieter.
23) Feiern und Veranstaltungen
Es sind grundsätzlich keine Feiern wie Hochzeiten, Partys, oder ähnliche Veranstaltungen erlaubt, ohne das vorher eine schriftliche Genehmigung eingeholt wurde. Eine Genehmigung ist auch notwendig, wenn die Zahl der Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten die Zahl der angemeldeten Bewohner um das Doppelte überschreitet. Im Falle einer Genehmigung kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
24) Sicherheit und Wertsachen
Lässt der Mieter Wertsachen auf dem Gelände des Mietobjektes, so geschieht das auf eigene Gefahr. Es besteht immer die Gefahr von Einbrüchen. Die Alarmanlagen, wenn vorhanden, müssen bei Abwesenheit immer aktiviert sein. Es ist die Pflicht des Mieters, den Vermieter oder seine Vertreter vor Ort bei Ankunft unverzüglich zu informieren, wenn die Alarmsysteme nicht funktionieren. Vermieter unternimmt dann alle angemessenen Schritte, um den Fehler zu beheben. Grundsätzlich übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl oder Raub entstehen.
25) Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, selbst für angemessenen Versicherungsschutz durch eine Reiseversicherung zu sorgen.
26) Mängel und Defekte
Alle Mängel und Defekte im oder am Mietobjekt, zum Beispiel nicht funktionierende Lampen müssen dem Vermieter oder einem Vertreter vor Ort innerhalb eines angemessenen Zeitraumes mitgeteilt werden. Ein angemessener Zeitraum sind 24h.
27) Müllentsorgung
Es gehört zu den Pflichten des Mieters, täglich den Müll in den zur Verfügung stehenden Müllsäcken vom Gelände zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Container zu bringen. Sollte das nicht geschehen, so wird der Müll von anderen Personen entsorgt. Hierfür wird ein Aufpreis von € 40,- / Müllsack erhoben.
29) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.
30) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.
18) Verhalten während der Mietfrist
Die Person, die im Mietvertrag erwähnt ist, ist verantwortlich für ein angemessenes Verhalten aller Bewohner des Hauses während der Mietdauer. Falls der Mieter oder die anderen im Mietobjekt wohnenden Personen sich während der Mietdauer nicht angemessen verhalten, so hat der Vermieter das Recht, die Mieter des Hauses zu verweisen. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht zurückerstattet.
19) Personal
Das Haus wird in einem gereinigtem Zustand übergeben. Während der Mietdauer ist der Mieter für die Reinigung des Mietobjektes verantwortlich. Während der Mietdauer kann ein zusätzlicher Reinigungsdienst vermittelt werden. Hierbei entsteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Reinigungsdienstleister. Der Vermieter oder Vermittler übernimmt für die Leistungen des vermittelten Reinigungsdienstleisters keine Verantwortung. Die gilt auch für alle anderen vermittelten Dienstleistungen.
20) Bettwäsche
Bettwäsche ist in den Leistungen enthalten, aber es wird empfohlen, eigene Strandtücher mitzubringen. Normalerweise wird die Bettwäsche einmal pro Woche gewechselt. Häufigeres Wechseln der Bettwäsche kann gegen Aufpreis erfolgen.
21) Swimming Pools
Die Pools werden in der Regel während der Wintermonate geschlossen. Wenn Sie in diesem Zeitraum das Haus mieten möchten, informieren Sie sich bitte, ob der Pool zur Verfügung steht. Falls Poolheizung zur Verfügung steht und auch ausdrücklich gewünscht wird, kann sie gegen Aufpreis aktiviert werden.
22) Foto und Film/Videoaufnahmen
Fotos, Film- und Videoaufnahmen mit kommerziellem Hintergrund, die im Mietobjekt oder auf dem Grundstück des Mietobjektes aufgenommen wurden, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch Vermieter.
23) Feiern und Veranstaltungen
Es sind grundsätzlich keine Feiern wie Hochzeiten, Partys, oder ähnliche Veranstaltungen erlaubt, ohne das vorher eine schriftliche Genehmigung eingeholt wurde. Eine Genehmigung ist auch notwendig, wenn die Zahl der Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten die Zahl der angemeldeten Bewohner um das Doppelte überschreitet. Im Falle einer Genehmigung kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
24) Sicherheit und Wertsachen
Lässt der Mieter Wertsachen auf dem Gelände des Mietobjektes, so geschieht das auf eigene Gefahr. Es besteht immer die Gefahr von Einbrüchen. Die Alarmanlagen, wenn vorhanden, müssen bei Abwesenheit immer aktiviert sein. Es ist die Pflicht des Mieters, den Vermieter oder seine Vertreter vor Ort bei Ankunft unverzüglich zu informieren, wenn die Alarmsysteme nicht funktionieren. Vermieter unternimmt dann alle angemessenen Schritte, um den Fehler zu beheben. Grundsätzlich übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl oder Raub entstehen.
25) Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, selbst für angemessenen Versicherungsschutz durch eine Reiseversicherung zu sorgen.
26) Mängel und Defekte
Alle Mängel und Defekte im oder am Mietobjekt, zum Beispiel nicht funktionierende Lampen müssen dem Vermieter oder einem Vertreter vor Ort innerhalb eines angemessenen Zeitraumes mitgeteilt werden. Ein angemessener Zeitraum sind 24h.
27) Müllentsorgung
Es gehört zu den Pflichten des Mieters, täglich den Müll in den zur Verfügung stehenden Müllsäcken vom Gelände zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Container zu bringen. Sollte das nicht geschehen, so wird der Müll von anderen Personen entsorgt. Hierfür wird ein Aufpreis von € 40,- / Müllsack erhoben.
29) Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters.
30) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.