Finca Hotel Petunia Ibiza

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Verbindlich buchen

Rehmann Ferienimmobilien vermittelt Fincas und Ferienhäuser auf Ibiza. Dabei handelt Rehmann Ferienimmobilien im Namen des jeweiligen Vermieters.

Indem Sie das Formular am unteren Seitenende ausfüllen teilen Sie uns Ihren Buchungswunsch mit. Wir bestätigen Ihren Wunsch durch eine Buchungsbestätigung per Email. Mit Zusendung der Buchungsbestätigung kommt ein Vermittlungsvertrag auf Basis des gesendeten Angebotes und der AGBs von Rehmann Ferienimmobilien zustande.

Für die Buchung eines Hauses ist eine Anzahlung fällig, in der Regel 50% des Mietpreises die innerhalb von 7 Tagen geleistet werden muß. Der Restbetrag wird in der Regel 10 Wochen vor Mietbeginn fällig.

Zusätzlich wird eine Mietkaution fällig. Die Mietkaution muß entweder vorab überwiesen werden oder bei der Schlüsselübergabe in bar übergeben werden. Nach Abnahme des Hauses erhalten Sie die Kaution zurück erstattet, sofern es keine Beanstandungen gibt.

In Einzelfällen verlangt der Vermieter vor Bezug des Hauses eine Kopie Ihres Personalausweises in Form eines Scans, Fotos oder als Kopie mit der Post, sowie eine vollständige Liste aller Bewohner des Hauses.

Je nach Haus und Vermieter können die Bedingungen etwas variieren. (siehe Angebot) Die detaillierten AGBS finden Sie unterhalb des Buchungsformulares.

 

Buchungsformular


Mit (*) gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.

Name des Objektes*
Name des Mieters*
Straße, Hausnr.*
Postleitzahl, Wohnort*
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Telefonnummer*
Handy-Nr. für Erreichbarkeit auf Ibiza*
Geburtsdatum*
Ausweisnr. des Mieters*
Buchungszeitraum (von - bis)*
Art der Reisegruppe (Freunde, Paare, Familien, Kollegen)*
Anzahl Erwachsene*
Anzahl Kinder (mit Alter)
Flugdaten
Ich habe die Vermittlungsbedinungen (AGBs) zur Kenntnis genommen und akzeptiert.  
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AGB Fincavermittlung

Die folgenden Bedingungen gelten, sofern nichts anderes schriftlich per Email vereinbart wurde.

1. Stellung von Rehmann Ferienimmobilien

1.1 Rehmann Ferienimmobilien vermittelt Verträge für Ferienhäuser, Hotelzimmer und Apartments auf Ibiza. Daher fungiert Rehmann Ferienimmobilien als Vermittler, nicht als Vermieter oder Reiseveranstalter. Vertragspartner bezüglich des Mietverhältnisses sind die Besitzer der jeweiligen Ferienobjekte. 

1.2. Rehmann Ferienimmobilien haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Für die Erfüllung des Mietvertrages haftet der jeweilige Vermieter, nicht Rehmann Ferienimmobilien. 

1.3 Die Rechte und Pflichten von Rehmann Ferienimmobilien ergeben sich nicht aus den reiserechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 651a ff BGB), sondern aus den gesetzlichen Vorschriften  über die entgeltliche Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB).

2. Buchungsablauf

2.1 Durch die Äußerung seines Buchungswunsches per Onlinebuchungsformular oder Email bietet der Kunde Rehmann Ferienimmobilien den Abschluss eines Vertrages an. Rehmann Ferienimmobilien nimmt den Vertrag im Auftrag des jeweiligen Vermieters durch Zusendung einer Buchungsbestätigung per Email an. In einzelnen Fällen kann ein Papiervertrag aufgesetzt werden.

2.2 Für die Buchung hat der Mieter innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung zu leisten, in der Regel 50% des Reisepreises  Die komplette Rechnung ist spätestens 10 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. (Abweichungen hiervon siehe Angebot) Erst mit Eingang der Anzahlung gilt die Buchung als fix. Rehmann Ferienimmobilien ist Inkassobevollmächtiger des Vermieters. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit direkt mit dem Vermieter abzurechnen.

2.3 Buchungen von Personen unter 18 Jahren werden nicht akzeptiert. Der Vermieter hat das Recht Buchungswünsche ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für die Bezahlung des kompletten Mietbetrages und dafür, dass alle Mitbewohner des Hauses die vorliegenden Bedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.

3. Zahlungsverzug

Sollte die vereinbarten Zahlungen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingehen, behält sich Rehmann Ferienimmobilien das Recht vor, nach erfolgloser Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters, dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären.  In diesem Fall behält sich Rehmann Ferienimmobilien vor, Schadenersatz für evtl. Mietausfall und entgangene Provisionen zu verlangen. *

4. Kündigung oder Vertragsänderungen durch den Vermieter

In dem Fall, dass der Vertrag von Seiten des Vermieters geändert oder gekündigt werden muss, z.B. aufgrund von höherer Gewalt oder anderen wichtigen Gründen, wird der Kunde sobald wie möglich hierüber informiert und es wird eine gleichwertige Alternative gesucht. Alternativ dazu wird der angezahlte Betrag zurückerstattet.

5. Kündigung durch den Mieter

5.1 Zunächst wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht besteht. Kündigungen durch den Mieter können nur schriftlich per Email, Fax oder Brief erfolgen. Als Tag der Kündigung gilt immer der Zugang beim Vermieter vertreten durch Rehmann Ferienimmobilien. 

5.2 Der Vermieter kann durch Rehmann Ferienimmobilien als Inkassobevollmächtigten im Falle des Rücktritts pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie die eventuell mögliche anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren liegen mit der Maßgabe, dass es Ihnen unbenommen bleibt, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere als die geltend gemachten Pauschalen angefallen sind, in der Regel in der Größenordnung von:

- bis 60 Tage vor Belegungsbeginn In Höhe der Anzahlung.
- ab 60 Tage vor Belegungsbeginn 100 % des Mietpreises.

(Abweichungen hiervon siehe Angebot)

5.3 In jedem Fall eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, ein oder mehrere Ersatzteilnehmer zu stellen, die mit allen Rechten und Pflichten in den abgeschlossenen Vertrag eintreten. Der Vermieter, vertreten durch Rehmann Ferienimmobilien kann der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

5.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

6. Mietkaution

Eine Mietkaution wird erhoben, um insbesondere bei werthaltigen Auslandsimmobilien dem Vermieter eine Sicherheit für evtl. durch den Mieter verursachte Schäden zu bieten. Rehmann Ferienimmobilien ist zum Inkasso der Mietkautionen im Namen des Vermieters berechtigt. Die Kaution wird innerhalb einer Woche nach Mietende zurückerstattet (Abweichungen hiervon siehe Angebot)

7. Check In, Check Out

Check in ist in der Regel ab 16:00 Uhr am Anreisetag und Check Out bis 10:00 Uhr am Abreisetag.  Anreise nach 22:00 Uhr ist nur in Ausnahmefällen möglich. (Abweichungen hiervon siehe Emailangebot)

In der Regel gilt: Wenn das Haus am Tag Ihrer Anreise, bzw. Abreise nicht an andere Gäste vermietet ist, kann es auch früher bezogen werden, bzw. später verlassen werden. Meistens besteht die Möglichkeit, das Gepäck schon während der Reinigung im Haus abzustellen.

8. Leistungen

8.1 Bettwäsche und Handtücher (keine Strandtücher) sowie Grundreinigung und Bettwäschewechsel ein mal wöchentlich sind in den Leistungen enthalten. Zusätzliche Reinigungsleistungen sind gegen Aufpreis möglich. Das Objekt wird vor Beginn der Mietfrist gereinigt und ist in besenreinem Zustand am Ende der Mietfrist zu übergeben. Eine Reise-, bzw. Reiserücktrittsversicherung ist in den Angeboten grundsätzlich nicht enthalten.

8.2 Während der Mietdauer kann in der Regel ein zusätzlicher Reinigungsdienst vermittelt werden. Hierbei entsteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Mieter und dem Reinigungsdienstleister. Der Vermieter oder Rehmann Ferienimmobilien übernehmen für die Leistungen des vermittelten Reinigungs-dienstleisters keine Verantwortung. Die gilt auch für alle anderen vermittelten Dienstleistungen.

9. Objektbeschreibung

Der Vertrag mit dem Vermieter wird auf Basis der übermittelten Beschreibungen, Bedingungen und Bilder, bzw. der Beschreibungen auf der Internetseite www.ibiza-finca-hotels.com geschlossen. Die Fotos und Beschreibungen der Häuser stellen in der Regel den tatsächlichen Zustand der jeweiligen Mietobjekte dar. Aufgrund von Renovierungen, Neuausstattungen der Häuser oder anderen Umständen kann es in Ausnahmefällen zu Abweichungen kommen. Hierfür übernimmt Rehmann Ferienimmobilien keine Verantwortung. 

10. Pflichten des Mieters

10.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mitsamt der vollständigen Ausstattung, Möbeln und Anlagen im gleichen Zustand zu übergeben, wie er es vorgefunden hat. Das gilt auch für den Grad der Sauberkeit. Das Objekt wird vor Beginn der Mietfrist gereinigt und ist in besenreinem Zustand am Ende der Mietfrist zu übergeben. Das Geschirr ist abzuwaschen, restliche Lebensmittel sind mitzunehmen, der Müll ist zu entsorgen. Gegebenenfalls werden Kosten für die Endreinigung erhoben.

10.2. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden oder Verluste, die während seines Aufenthaltes im oder am Mietobjekt entstehen und ist verpflichtet, entsprechenden Schadenersatz zu leisten. Die gilt auch für den Verlust eines Hausschlüssels oder für Bussgelder in Folge von Ruhestörung. 

10.3. Der Vermieter, bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Rehmann Ferienimmobilien als dessen Vertreter, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Mieter und seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie oder wenn der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars, bei Störung der Nachbarn aufgrund von Lärm und lauter Musik trotz Abmahnung,  sowie einer vorsätzlichen Überbelegung des Mietobjekts. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht zurückerstattet.

Auf Ibiza gibt es ein Gesetz, dass grundsätzich laute Musik über 65db ausserhalb von geschlossenen Räumen verbietet und nach 24:00 Musik generell ausserhalb von geschlossenen Räumen verbietet. Wir bitten Sie, sich hieran zu halten. 

10.4. Dem Vermieter oder seinen Vertretern vor Ort muss zu tagesüblicher Zeit und im Notfall zu jeder Zeit der Zugang zum Mietobjekt gewährt werden.

10.5. Der Mieter hat die Pflicht, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.

11. Pflichten und Haftung des Vermieters und von Rehmann Ferienimmobilien

11.1 Die vertragliche Haftung von Rehmann Ferienimmobilien als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist, für jedwede Schäden des Kunden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Rehmann Ferienimmobilien weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Rehmann Ferienimmobilien für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

11.2 Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Störungen des Mietablaufs, die durch höhere Gewalt entstehen. Sollte das Objekt aufgrund von höherer Gewalt nicht wie vereinbart zur Verfügung stehen, so erhält der Mieter einen Teil des gezahlten Betrages, anteilig berechnet für die Tage, in denen das Objekt nicht zur Verfügung stand, zurückerstattet.

11.3 Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Störungen oder plötzlich auftretende Schäden an technischen Anlagen im Haus wie Pumpen, Boilern, Swimmingpool Filter Systemen, etc. noch für Leistungsstörungen bei öffentlichen Versorgern wie Wasser-, Strom- oder Gaslieferanten. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Lärm oder andere Störungen, die außerhalb des Mietobjektes verursacht werden und die außerhalb der Kontrolle Vermieters liegen. Wenn irgend möglich, versucht der Vermieter oder seine Vertreter vor Ort, auftretenden Störungen in einem angemessenen Zeitraum zu beheben. 

12. Mängel und Defekte

In dem Fall, dass der Mieter Mängel am Objekt findet, muss der Mieter unverzüglich Kontakt mit dem Vermieter, einem seiner Vertreter vor Ort oder Rehmann Ferienimmobilien als Vertreter des Vermieters aufnehmen. Der Vermieter wird dann angemessene Maßnahmen ergreifen, um den Mangel zu beheben. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass  Rehmann Ferienimmobilien lediglich als Vermittler, nicht als Vermieter bzw. Reiseveranstalter der Angebote auftritt und die Erfüllung des jeweiligen Vertrages nicht zu den Leistungen von Rehmann Ferienimmobilien gehört. Im Falle von Kommunikationsproblemen kann sich der Mieter auch an Rehmann Ferienimmobilien wenden. 

13. Anzahl Personen im Haus

Es dürfen nur die Personen das gemietete Objekt bewohnen, die schriftlich angemeldet wurden. Es dürfen nicht mehr Personen das gemietete Objekt bewohnen als in der Beschreibung der Objekte angegeben. Der Vermieter oder seine Vertreter vor Ort haben das Recht, bei Zuwiderhandlung den Vertrag aufzukündigen und die Gruppe aus dem Objekt zu verweisen oder einen Aufschlag zu verlangen. Wenn mehr Personen als angemeldet in der Finca wohnen, wird für jede unangemeldete Person ein Zuschlag von € 350,-/Woche erhoben, der von der Mietkaution abgezogen wird. (Abweichungen hiervon siehe Angebot)

14. Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt, außer es liegt eine schriftliche Genehmigung durch den Vermieter vor. Werden in Ausnahmefällen Haustiere erlaubt, wird eine zusätzliche Mietkaution fällig.

15. Swimming Pools

Die Pools werden in der Regel während der Wintermonate geschlossen. Wenn Sie in diesem Zeitraum das Haus mieten möchten, informieren Sie sich bitte, ob der Pool zur Verfügung steht. Falls Poolheizung zur Verfügung steht und auch ausdrücklich gewünscht wird, kann sie gegen Aufpreis aktiviert werden.

16. Foto-, Film-, Videoaufnahmen

Fotos, Film- und Videoaufnahmen mit kommerziellem Hintergrund, die im Mietobjekt oder auf dem Grundstück des Mietobjektes aufgenommen wurden, bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch Vermieter.

17. Feiern und Veranstaltungen

Es sind grundsätzlich keine Feiern wie Hochzeiten, Partys, oder ähnliche Veranstaltungen erlaubt, ohne dass vorher vom Eigentümer/Vermieter eine schriftliche Genehmigung eingeholt wurde. Eine Genehmigung ist auch notwendig, wenn die Zahl der Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten die Zahl der angemeldeten Bewohner um 50% überschreitet. Im Falle der Genehmigung kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

18. Sicherheit und Wertsachen

Lässt der Mieter Wertsachen auf dem Gelände des Mietobjektes, so geschieht das auf eigene Gefahr. Es besteht immer die Gefahr von Einbrüchen. Die Alarmanlagen, wenn vorhanden, müssen bei Abwesenheit immer aktiviert sein. Es ist die Pflicht des Mieters, den Vermieter oder seine Vertreter vor Ort bei Ankunft unverzüglich zu informieren, wenn die Alarmsysteme nicht funktionieren. Der Vermieter unternimmt dann alle angemessenen Schritte, um den Fehler zu beheben. Grundsätzlich übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für Schäden oder Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl oder Raub entstehen.

19. Versicherung

In den Angeboten ist keine Reise-, bzw. Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Mieter ist verpflichtet, selbst für angemessenen Reiseversicherungsschutz zu sorgen.

20. Müllentsorgung

Es gehört zu den Pflichten des Mieters, täglich den Müll in den zur Verfügung stehenden Müllsäcken vom Gelände zu entfernen und in die dafür vorgesehenen Container zu bringen. Sollte das nicht geschehen, so wird der Müll von anderen Personen entsorgt. Hierfür wird ein Aufpreis von € 40,- / Müllsack erhoben.

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

21.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis betreffend die   Vermittlertätigkeit zwischen dem Kunden und Rehmann Ferienimmobilien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann Klagen bezüglich vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche gegen Rehmann Ferienimmobilien aus dem Vermittlungs-verhältnis und dem Vermittlungsvertrag nur an dessen Sitz verklagen.

21.2 Der Gerichtsstand bezüglich des Mietvertrages ist der Geschäftssitz des Vermieters/Eigentümers, in der Regel Ibiza.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.

* Bitte informieren Sie uns, sollte es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Überweisung der Anzahlung geben. Eine Stornierung aufgrund von unterlassenen Zahlungen ist immer nur das letzte Mittel.

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Die hier angebotenen Leistungen werden durch Vermieter, Verwalter und andere Dienstleister auf Ibiza erbracht. 
Rehmann Ferienimmobilien ist lediglich der Vermittler der Leistungen. In den angegeben Preisen sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.